Mitglieder des Kinderschutzteams HLM & BAfEP Wr. Neustadt

AMRING Nina, BA MA

Mag. GLANTSCHNIG-HAAS Elfriede

SCHNEIDER Michael, BEd.

michael.schneider@hlm-bafep-wrn.ac.at

Innerschulische Beratungsstellen

Funktion (Name)Erreichbarkeit / Tel. Nr.
Medizinische Hilfe (Dr. Bauer)Sprechstunde jeden Donnerstag nach Vereinbarung
(Anmeldung im Sekretariat)
Psychologische Hilfe (Mag. Gadinger)Tel.: 02622 / 82 104
E-Mail: daniela.gadinger@bildung-noe.gv.at
Schulpsychologische HotlineTel.: 0800 211 320

Außerschulische Beratungsstellen

Die Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Wiener Neustadt: +43 2622 373-705
Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs: www.kija.at
Kinder und Jugendanwaltschaft NÖ: post.kija@noel.gv.at / +43 2742 908 11
www.die-moewe.at – Kinderschutzzentren die möwe
www.rataufdraht.at – Beratung für Kinder und Jugendliche
www.gewaltschutzzentrum.at – alle Gewaltschutzzentren in Österreich
www.pb-fachstelle.at – Fachstelle für Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche

Schutzkonzept HLM & BAfEP – Kurzfassung

  • Präventive Maßnahmen wie z.B. Workshops und Weiterbildung der Lehrpersonen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt werden an unseren Schulen durchgeführt.
  • eine Bestands- und Risikoanalyse wurde durchgeführt und diente als Grundlage der weiteren Ausarbeitung des Schutzkonzeptes.
  • Verhaltensregeln zum Umgang mit Gefahrensituationen wurden im Schutzkonzept (S. 13-14) festgelegt.
  • Der Verhaltenskodex der Verordnung 126, Anlage A des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung wurde in unser Schutzkonzept und unsere Hausordnung eingearbeitet.
  • Ein Kinderschutzteam wurde bestimmt.
  • Notfallpläne und standardisierte Leitfäden zum Umgang mit Krisensituationen, um Gefährdung der Schülerinnen und Schüler möglichst zu verhindern wurden erstellt.
  • Die Hausordnung und das Leitbild wurden im Sinne des Schutzkonzeptes überarbeitet.

Verhaltenskodex in der Schule

  • verstehen sich als Mitglieder einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft,
  • achten und respektieren die Persönlichkeit und Würde der anderen und
  • pflegen einen von gegenseitiger Wertschätzung, von Respekt und wechselseitigem Vertrauen geprägten Umgang,
  • gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um,
  • respektieren die persönlichen Grenzen anderer und unterlassen verbale oder nonverbale Verhaltensweisen, die die Würde anderer verletzen,
  • nehmen jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahr und reagieren angemessen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler und
  • unterbinden diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten in Wort, Schrift oder Tat.

Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Verordnung über das Verhalten in der Schule und Maßnahmen für einen geordneten und sicheren Schulbetrieb. Fassung vom 01.09. 2024.