Voraussetzungen

Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigung und erfolgreich abgelegte Eignungsprüfung.

Die Eignungsprüfung dient laut Schulunterrichtsgesetz der Feststellung, ob die Aufnahmebewerberin/der Aufnahmebewerber für die Anforderungen der zu vermittelnden berufsspezifischen Ausbildungsinhalte geeignet ist.

Im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Kontakt- und
Kommunikationsfähigkeit
geprüft.