Voraussetzungen
Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigung und erfolgreich abgelegte Eignungsprüfung.
Die Eignungsprüfung dient laut Schulunterrichtsgesetz der Feststellung, ob die Aufnahmebewerberin/der Aufnahmebewerber für die Anforderungen der zu vermittelnden berufsspezifischen Ausbildungsinhalte geeignet ist.
Im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Kontakt- und
Kommunikationsfähigkeit geprüft.